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BVerwG, 16.08.1977 - II B 78.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Urkunde über die Ernennung zum staatlichen Revierförster auf Lebenszeit - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Würdigung der Angaben eines Zeugen im Entnazifizierungsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 11.08.1976 - I OE 13/74
- BVerwG, 16.08.1977 - II B 78.76
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.08.1977 - 2 B 78.76
Die in diesem Sinne zu verstehende Bedeutung der Rechtssache muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO innerhalb der Beschwerdefrist dargelegt werden; und dies erfordert, daß die Beschwerdeschrift zumindest die Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund enthält, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 16.08.1977 - 2 B 78.76
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -). - BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61
Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung - …
Auszug aus BVerwG, 16.08.1977 - 2 B 78.76
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache aber nur, wenn die Klärung von nicht nur für den vorliegenden Einzelfall, sondern für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen entscheidungserheblichen Rechtsfragen zu erwarten ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 26] und ständige Rechtsprechung).